FAQ zu Fahrzeugprüfungen: Das sollten Sie wissen!

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über häufig gestellte Fragen bei den amtlichen Fahrzeugprüfungen.


1. Wann muss mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU)?

Wann muss mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU)?

Die regelmäßigen Zeitabstände zur Durchführung der Hauptuntersuchung regelt die StVZO in der Anlage VIII. Hier sind für alle Fahrzeugarten die entsprechenden Zeitabstände geregelt. Die beigelegte Tabelle zeigt Ihnen einen genauen Überblick über die einzuhaltenden Fristen.

› Download der Prüffristen-Tabelle

2. Wie erkenne ich, wann mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss?

Wie erkenne ich, wann mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss?

So zeigt Ihnen die Plakette auf den hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an:

Plakette

3. Wie lange kann ich den Termin zur Hauptuntersuchung überziehen? Erfolgt eine Rückdatierung?

Wie lange kann ich den Termin zur Hauptuntersuchung überziehen? Erfolgt eine Rückdatierung?

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt.


Rückdatierung bei nicht fristgerechter Durchführung der HU bis zum 30. Juni 2012

Problem: Vorstellung eines Fahrzeuges zur HU, dessen Frist abgelaufen ist. Wie ist zu verfahren?
Nach Anlage VIII Nr. 2.3 beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung (nur bei zugelassenem Fahrzeug).

Liegt hingegen die Fälligkeit der HU außerhalb des Betriebszeitraumes, so ist gemäß Nr. 2.7 der Anlage VIII StVZO folgende Vorgehensweise anzuwenden: „Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nr. 2.3, Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.“

Entgegen dieser Verfahrensweise haben einige Bundesländer unterschiedliche Sonderregelungen bezüglich der Rückdatierung angewandt.


Rückdatierung bei nicht fristgerechter Durchführung der HU ab dem 1. Juli 2012

Problem: Vorstellung eines Fahrzeugs zur HU, dessen Frist abgelaufen ist. Wie ist zu verfahren?
Nach Anlage VIII Nr. 2.3 beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Eine Rückdatierung bei Überziehung der Fälligkeit entfällt. Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Durchführung der HU immer die volle HU-Laufzeit zugeteilt wird.

Bei einem Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate ist – unabhängig vom Alter und Zustand des Fahrzeugs – zwingend eine vertiefte Untersuchung durchzuführen. Dabei erhöht sich die HU-Gebühr um 20%.

Die Prüfpunkte der vertieften Untersuchung sind in der der Anlage VIII a StVZO beschrieben.

4. Welche Unterlagen benötige ich zur Hauptuntersuchung?

Welche Unterlagen benötige ich zur Hauptuntersuchung?

Bringen Sie zur HU bitte Ihren Fahrzeugschein / Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Haben Sie ggf. den Fahrzeugschein verlegt oder verloren und der Termin zur Hauptuntersuchung steht an, so bringen Sie bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit. Nach erfolgreicher Hauptuntersuchung stellen wir einen Untersuchungsbericht aus, mit dem Sie die verlorenen Fahrzeugpapiere beim Straßenverkehrsamt (SVA) wieder ausstellen lassen können. Die neue Plakette erteilt dann das SVA.

Soll eine technische Änderung eingetragen werden, so bringen Sie bitte das Teilegutachten, die ABE oder die Genehmigung nach EU-Recht, die Betriebserlaubnis, die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.

5. Was muss ich bei technischen Änderungen an meinem Fahrzeug beachten?

Was muss ich bei technischen Änderungen an meinem Fahrzeug beachten?

Haben Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen, so ist in der Regel die Änderung von einem Prüfingenieur zu begutachten und nach § 19 (3) StVZO zu dokumentieren. Wir beraten Sie auch gern im Vorfeld einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug. Einige Tipps und Ratgeber finden Sie › hier.

Wie kann ich mein Fahrzeug auf den bevorstehenden Termin zur Hauptuntersuchung vorbereiten?

Mit den Checklisten der GTÜ zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung können Sie persönlich die wichtigsten Punkte vorab kontrollieren.

Checkliste CARAVAN
Checkliste Caravan
Checkliste LOF Zugmaschinen
Checkliste LOF
HU Checkliste Motorrad
Checkliste HU Motorrad
HU Checkliste PKW
Checkliste HU PKW

Bei fragen zu Fahrzeugprüfungen sind wir gern für Sie da.

Büro Oberhavel

Kfz-Prüfzentrum Bergfelde im AH Gebr. Petzke GmbH, Ingenieurbüro Hagen Hasselberg.

Birkenwerderstr. 1
16562 Bergfelde

Telefon 0 33 03/ 52 08 38
Telefax 0 33 03/ 52 08 39
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Öffnungszeiten
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Samstag nach Terminvereinbarung in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr möglich

Ansprechpartner
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Büro Potsdam-Mittelmark

Sachverständige im Straßenverkehrswesen GmbH
Kfz-Prüfstelle Michendorf

Potsdamer Str. 125
14552 Michendorf

Telefon 03 32 05/ 4 90 50
Telefax 03 32 05/ 4 90 51

www.pruefstelle-michendorf.de/

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Mo - Fr: 8.30 - 20.00 Uhr
Samstag 09:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Roland Sieber