Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr". Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen - und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ - können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die ab dem 1. März 2007 in Kraft getreten ist, werde unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Stuttgart, den 6. März 2007
Ihr Ansprechpartner:
Hagen Hasselberg
Tel: 03303 520838
Tel: 033205 49050
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