Mit Augenmaß und Sachverstand  
  Hagen Hasselberg  
     
  Ihre Überwachungsingenieure  
 
       
 
  Schadstoffplakette
   
       
 

Gesetzliche Regelungen
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

 

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer "zu 1".

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1.
Relevant sind die jeweils letzten beiden Zahlen.

 

Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv
Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte AU-Werksatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein. Das Finanzamt stellt anschließend einen neuen Bescheid über die Kfz-Steuer aus. Die Förderung von 330 Euro wird nicht ausbezahlt, sondern als Steuergutschrift für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis zum 31.12.2006 (ausgenommen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen) verrechnet. Ein höherer Wiederverkaufswert ist ein weiterer Vorteil.

Alle Diesel-Pkw, die keinen Partikelfilter haben, werden vom 1. April 2007 bis 31.Dezember 2011 vom Fiskus höher besteuert und zahlen pro 100 Kubikzentimeter Hubraum eine erhöhte Kraftfahrzeugsteuer von 1,20 Euro.

Die amtlichen "Feinstaubplaketten" - Wo gibt es sie?
Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie auch im Ingenieurbüro Hasselberg erhalten. Rufen Sie uns an

 

 

 

Bitte wählen Sie die Vorlage, die Ihnen zur Suche vorliegt.
Sie haben die Wahl zwischen der Suche aufgrund der Daten aus Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Ihrem Fahrzeugschein.

Info:
Seit dem 1. Februar 2007 können alle GTÜ-Partner Feinstaubplaketten ausgeben. Ihren nächsten GTÜ-Partner finden Sie hier.
Ab sofort werden zusätzlich zu Partikelfiltersysteme auch Kaltlaufregler, Nachrüstkatalysatoren und Upgrade Kats ausgegeben!

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